Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskleiderordnung

Reichskleiderordnung

, f.

vom Reichstag erlassenes Polizeigesetz zur Verhinderung von übermäßigem Kleiderluxus
  • [damit] der unterschied zwischen fuͤrsten, grafen und edelmann inhalts oben allegirter reichs-kleider-ordnung erkant werden moͤge
    1667 GothaLO. 544
  • man hielt sie [kleider-ordnung] fuͤr einen so sehr ernstlichen gegenstand der polizey ... daß der ganze reichs-tag in Deutschland sich mehr als ein mahl damit beschaͤftigt und reichs-kleider-ordnungen verfertigt hat
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 225