Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskleiderordnung
Artikel davor:
Reichskanzleiordnung
Reichskanzleiregistrator
Reichskanzleiregistratur
Reichskanzleitaxator
Reichskanzleitaxordnung
Reichskanzler
Reichskasse
Reichskavalier
Reichskennzeichen
Reichskerngülte
Reichskleiderordnung
, f.
vom Reichstag erlassenes Polizeigesetz zur Verhinderung von übermäßigem Kleiderluxus
vgl.
Reichspolizeiordnung
- [damit] der unterschied zwischen fuͤrsten, grafen und edelmann inhalts oben allegirter reichs-kleider-ordnung erkant werden moͤge1667 GothaLO. 544
- man hielt sie [kleider-ordnung] fuͤr einen so sehr ernstlichen gegenstand der polizey ... daß der ganze reichs-tag in Deutschland sich mehr als ein mahl damit beschaͤftigt und reichs-kleider-ordnungen verfertigt hat1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 225Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)