Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskomitium

Reichskomitium

, n.

wie Reichkollegium 
  • biß man hiernaͤchst sehe, ... was bey denen reichs-comitien zu Regenspurg in puncto securitatis publicæ geschlossen werde
    1685 Moser,StaatsR. 29 S. 356
  • die demselben [dom-capitul] sede vacante bey den allgemeinen reichs-comitien zustehende session & votum
    1689 Moser,StaatsR. 45 S. 202
  • bey denen reichs-comitiis aber vor den gesammten crays in corpore eine weitere moderation zu suchen, will man zu seiner zeit sich mitgefallen lassen
    1720 Moser,StaatsR. 31 S. 185