Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskonklusum
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Reichskonklusum
, n.
wie Reichabschied
- bey dem reichs-directorio sey ... gebeten worden, wegen der statt Bremen admission in den reichs-staͤtte-rath ein reichs-conclusum zu machen1653 Moser,StaatsR. 39 S. 404Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es sei] allervorderist dessen in hoc puncto defensionis bei gegenwärtigem reichstag vergleichende reichs-conclusi [zu erwarten]1663 DarstWürtG. III 40
- denen jüngsten reichs-conclusis und creyß-abschid gemäß1664 DarstWürtG. III 283
- hoffnung, die herren und ihr werden ... die sache durch einiges reichs-conclusum dahin einzurichten ihnen gefallen lassen1676 Moser,Reichstage I 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu wuͤnschen waͤre, daß ... man auf gegenwaͤrtigem reichs-tage zu Regenspurg ein gewisses und durch ein allgemeines reichs-conclusum bestaͤtigtes verzeichniß oder schema machen [solle]vor 1746 Moser,StaatsR. 26 S. 334Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rathsdeputirten und amtsvorsteher sollen wegen beybehaltung der geburts- und lehrbriefe ... nach dem juͤngsten reichsconcluso sich folgendergestalt verhalten1785? BrschwWolfenbPromt. IV 15