Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskonklusum

Reichskonklusum

, n.

wie Reichabschied 
  • bey dem reichs-directorio sey ... gebeten worden, wegen der statt Bremen admission in den reichs-staͤtte-rath ein reichs-conclusum zu machen
    1653 Moser,StaatsR. 39 S. 404
  • [es sei] allervorderist dessen in hoc puncto defensionis bei gegenwärtigem reichstag vergleichende reichs-conclusi [zu erwarten]
    1663 DarstWürtG. III 40
  • denen jüngsten reichs-conclusis und creyß-abschid gemäß
    1664 DarstWürtG. III 283
  • hoffnung, die herren und ihr werden ... die sache durch einiges reichs-conclusum dahin einzurichten ihnen gefallen lassen
    1676 Moser,Reichstage I 164
  • zu wuͤnschen waͤre, daß ... man auf gegenwaͤrtigem reichs-tage zu Regenspurg ein gewisses und durch ein allgemeines reichs-conclusum bestaͤtigtes verzeichniß oder schema machen [solle]
    vor 1746 Moser,StaatsR. 26 S. 334
  • die rathsdeputirten und amtsvorsteher sollen wegen beybehaltung der geburts- und lehrbriefe ... nach dem juͤngsten reichsconcluso sich folgendergestalt verhalten
    1785? BrschwWolfenbPromt. IV 15
unter Ausschluss der Schreibform(en):