Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskonstitution

Reichskonstitution

, f.

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wie Reichsgrundgesetz, meton. auch die dadurch konstituierte Verfassung des Reichs (Beleg 1800)
  • daß wo ein zweifelhafter verstand in den reichsconstitutionen und ordnungen waͤre, ... dessen sich kammerrichter und beysitzer in dem pleno consilio ... nicht vergleichen koͤnnten, sie solches an den kaiser und die staͤnde des reichs durch den erzbischof von Mainz gelangen lassen sollen
    1557 Visitationsrezeß/Malblank,Kanzleiverf. I 472
  • religion- und land-friden, auch reichs-constitutiones, handhabungs-ordnung und crays-abschide
    1563 Moser,KreisAbsch. I 173
  • 1566 RAbsch. III 215
  • wo den jetz-berührten reichs-constitutionen stracks nachgesetzt [würde]
    1566 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 220
  • bey vermeidung der, in oberwehnten reichs-constitutionibus einverleibten peen und straffen
    1580 SammlVerordnHannov. I 143
  • [die] grafen zu Ostfriessland werden sich ... den reichsconstitutionen, ordnungen und sazungen gleichmessig zu erzeigen keinen umbgang haben
    1580 ZSchwabNeuburg 21 (1894) 41
  • daß die angehoͤrigen des kammergerichts von haͤusern und guͤtern, welche unter der stadt Speyer gerichtbarkeit liegen, den ordentlichen schoß, deßgleichen die reichs- und creyß-huͤlfen, wovon im h.r.reich vermoͤge der reichsconstitution niemand exemt und gefreyet sey, leisten ... sollten
    1585 Runde,Beitr. II 366
  • es sind ... in diesem collegio [Geheimer Rat] zwei der rechten und reichskonstitutionen wohl und sicher fundirte und praktizirte, gemeiniglich graduirte personen gezogen worden
    1611 Fellner-Kretschmayr II 372
  • die reichsconstitutiones, welche ein römischer kaiser mit kurfürsten, fürsten und ständen des reichs aufgericht und sich daran per contractum gebunden
    1611 Fellner-Kretschmayr II 374
  • wie es an sich selbsten recht und billich, auch sonsten der cammer-gerichts-ordnung und reichs-constitutionen allerdings gemaͤß ist
    1612 Moser,StaatsR. VIII 126
  • vermöge der reichsconstitutionen stehet den gravirten stenden die högste justiz bei kai. may. und dem kay. cammergerichte offen
    1616 PommJb. 4 (1903) 128
  • eine rechtschaffene muͤntzordnung, vnd welche den reichs-constitutionen, so viel muͤglich, gemaͤß vnd gleichfoͤrmig seye, aufzurichten
    1622 HessSamml. I 613
  • [Verbot,] vermöge der reichskonstitutionen u. heilsamen kammergerichtsordnungen ... einen oder den anderen unterthanen auß seiner ordentlichen obrigkeit gebiet zu evociren
    1631 AnhGBl. 3 (1927) 40
  • [die Kanzleibeamten sollen] was den rechten, reichs-constitutionen, und abscheiden, unser publicirten policey- auch execution-ordnung, wohlhergebrachten ehrbaren landes-gebräuchen und der christlichen billigkeit gemäß, communicato consilio anordnen
    1637 GesSammlMecklSchwerin I 46
  • [Beschluß des Kaisers und der Reichsstände,] daß alles, was rechtens oder wolthaten, so wol alle reichs-constitutiones, als religions-friede, dieser gemeine vertrag, und in solchem die hinlegung der gravaminum, allen catholischen und augsp. confessions-verwandten staͤnden und unterthanen zueignen, solches auch denjenigen, welche die reformirte genennet werden, zustehen solle
    1649 Friedensschluß 51
  • bey vermeidung der in den rechten vnd reichs-constitutionen wider dergleichen violatores der hohen obrigkeiten muͤntz-regals aufgesatzten schweren straffe
    1650 CCMarch. IV 1 Sp. 1228
  • dahero nach einhalt des instrumenti pacis und der unserm tribunal vorgeschriebenen ordnung unsere dabey verordnete ministri auf die reichs-constitutionen verwiesen
    1657 Dähnert,Samml. III 27
  • es [beim Wismarer Obertribunal] nicht anders dann den reichsconstitutionen und gewohnheiten nach ... gehalten werden soll
    1657 Hagemann,PractErört. I 271
  • daß ... eine gantz neue, weder in denen vorigen reichs-abschieden, noch in dem instrumento pacis befindliche reichs-constitution ... gesucht werde
    1670 Emminghaus,CJGerm. II 360
  • [Abraham Drach habe] wider das publikum und die reichskonstitutionen verbrechen und delicta begangen, so im heiligen reich nicht zu dulden wären
    1678 Kracauer,GJudFrankf. II 58
  • inhalts der heilsamen reichs- und landesconstitutionen 
    1689 BrschwWolfenbPromt. V 179
  • dergleichen schlimme und denen reichs-constitutionibus widrige muͤntz
    1705 KlugeBeamte I2 510
  • es würde jedermann erkennen, wie schädlich es der justiz ... seyn würde, wann unter dem vorwand einer zweifelhaften reichs-constitution, und darüber vom gesamten reich zu erwartender interpretation ... an den reichs-convent recurriret werden möchte
    1707 Bloem,Probleme 120
  • daß Plotho ... in allen den affairen, die nach den reichsconstitutionen reguliret werden müssen, die vollenkommenste wissenschaft hat
    1728 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 381
  • weniger nicht thun die handwerker in denen geburts-briefen und anderen kundschaften sich gewisser formularien, worinnen theils unvernuͤnftige und uͤberfluͤßige, theils denen reichs-constitutionibus zuwiderlaufende clausuln einkommen ... gebrauchen
    1732 HadelnPriv. 363
  • der forst- und wildbanns-herr ... kan auch peinlich auf die reichs-constitution von dem land-frieden klagen
    1733 Beck,Forstg. Register Nnn 4v
  • [Genehmigung eines Schreinerzunftbriefes] weilen darinn nichts, so den gemeinen rechten, reichs-konstitutionen und königlichen landes polizey zuwieder oder unserer gemeinheit schädlich seyn könnte, befunden
    1734 IserlohnUB. 270
  • sr. kayserlichen maj. obligenheit und allerhoͤchstes kayserl. amt, das reichs-systema und die heilsame reichs-constitutiones jederzeit aufrecht zu erhalten
    1743? Moser,StaatsR. 34 S. 263
  • noch glaube ich's nicht, daß alle hoffnung für unsere freiheit und die beibehaltung der reichskonstitution verloren sei
    1785 PolBrfwCarlAug. I 132
  • das verhaͤltniß ... in welchem sich vermoͤge der teutschen reichs-konstitution landesherrn und unterthanen als reichsgenossen gegen einander befinden
    1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 10
  • im allgemeinen sinn werden alle reichsconstitutionen, und unter denselben die guͤldene bulle, der landfriede, der religionsfriede, der westphaͤlische friedensschluß und die kayserlichen capitulationen reichsabschiede genannt
    1805 RepRecht XII 226
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