Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskontribution
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Reichskontingent
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, f.
wie Reichsteuer
- nachvolgender stend halben hat die röm. keis. mt. sich gegen dem keis. fiscaln von wegen keis. cammergerichts underhaltung und anderer reichscontribution mit schriftlicher handlung am keis. cammergericht rechtlich eingelassen1548 UrkBurgundKr. II 2
- ist verlesen worden, welcher massen etlige prelaten, graven, herren und untertanen in den burgundischen krais gehörig am kaiserlichen camergericht mit ongewonlichen mandaten und citationen so wol etliger particular sachen als gemeiner reichscontribution wegen beschwert werden sollen1570 UrkBurgundKr. II 199
- [Erfahrung,] daß in vorigen ... reichs-contributionen die gehorsame staͤnde zu angesetzten terminen ihre gebuͤhrnuͤß entricht1576 RAbsch. III 356Faksimile (ca. 103 KB)
- 2 ansehnliche vermoͤgliche doͤrffer, als Gochsheim und Sennfeld, so mit der reichs-contribution und anlag der statt Schweinfurt verwandt gewesen1588 Moser,StaatsR. 30 S. 541Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das eine abordnung zu verhandlung der reichs-contribution wirdt geschehen mussenn1606 ActaBrandenb. II 234
- da meiner herrschafft Aicheim zur reichs- und crays-contribution einer zu pferd und zween zu fuß, oder an geld fuͤr jeden monath der reichs- und crays-anlag 20. fl. aufgelegt wuͤrde1630 Moser,StaatsR. 26 S. 498Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die itzige reichs-contributiones intuitu der reichsfeinde ausgebracht werden nach art der römerzüge anzulegen ... und also der türkensteuer gleich [seien]1643 ProtBrandenbGehR. II 16Faksimile - in Google Books
- erlassung der kuͤnfftigen reichs-contribution, ... biß die summ 200000. reichsthaler verglichen seyn wird1649 Friedensschluß 67Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- was gestalt die alte statt Magdeburg eine geraume zeit hero sich der reichs- und crays-contributionen so wohl als der landsteuern entzogen1652 Moser,StaatsR. 31 S. 14Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es sey bei der im muͤnsterischen fridens-schluß gesezten regel, daß von den reichs-contributionen allein auf reichstagen tractiret werden solle, zu lassen1653 Moser,Reichstage II 173Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)