Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskonvent
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, m., vereinzelt n.
wie 1Reichstag (I)
- [aus Zeitmangel] bey diesem reichs-convent dieses sehr noͤthige ... werck [gravamina zu ponderiren] nicht hat continuirt werden koͤnnen1641 RAbsch. III 555Faksimile (ca. 111 KB)
- es würde jedermann erkennen, wie schädlich es der justiz ... seyn würde, wann unter dem vorwand einer zweifelhaften reichs-constitution, und darüber vom gesamten reich zu erwartender interpretation ... an den reichs-convent recurriret werden möchte1707 Bloem,Probleme 120
- [Ernennung] zu dero bevollmächtigten gesandten bei dem reichsconvent1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 731
- es geschiehet aber auch vilfaͤltig, daß ein reichs-stand sich durch eines anderen reichs-standes bey dem reichs-convent habenden gesandten vertretten laͤsset1751 Moser,StaatsR. 45 S. 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] von derer zu dem reichs-convent gehoͤrigen personen gerechtsamen in sachen, so ihre personen betreffen1751 Moser,StaatsR. 45 S. 393Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ja sogar haben wir erlebt, daß auch von privat-personen abgeordnete bey dem reichs-convent erschienen seynd; nemlich von denen handwercksleuten der reichs-vestung Philippsburg, welche die bezahlung ihres verdienstes sollicitiret haben1752 Moser,StaatsR. 46 S. 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] von eroͤffnung des reichs-convents selbst1752 Moser,StaatsR. 46 S. 176Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der reichs-staͤnde, auch anderer un- und mittelbaren reichs-glider anbringen bey dem reichs-convent1752 Moser,StaatsR. 46 S. 292Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein stand oder mitglied des reichs wegen eines land- oder religions-friedensbruchs auf die reichsacht angeklagt wird, so müssen zwar bei den höchsten reichsgerichten die prozesse formiert, alsdann aber die acta, wenn es zum schluß der sache kommen soll, auf den reichskonvent zur entscheidung des kaisers und gesamter reichsstände gebracht ... werden1757 RechtVerfMariaTher. 560
- sie wollen, daß es an das reichs-convent gebracht werden solle. die cammer thut es aber nicht, weil sonst fast alles an den reichs-tag gebracht werden koͤnnte, wenn einer etwas nur scheinbar zweifelhaft machte1768 Cramer,Neb. 76 S. 21Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- es giebt viele creisstaͤnde, welche sitz und stimme bey dem creis- nicht aber bey dem reichsconvent haben, folglich keine reichsstaͤnde sind1770 Kreittmayr,StaatsR. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- faͤlle ..., in welchen die kaysere sich herausgenommen haben, reichsstaͤnde von sitz und stimme bey reichsconventen abzuhalten1774 Moser,Reichstage I 60Faksimile - in Google Books
- ist auch schon ein reichsstand abgehalten worden, bey dem reichsconvent sitz und stimme zu nehmen, nur weil er mit einem reichs-mit-stand streitigkeiten gehabt hat1774 Moser,Reichstage I 59Faksimile - in Google Books
- ob auch gleich der reichsconvent der deutschen reichsstaͤnde nunmehro allezeit aus lauter gesandten bestehet, so wird ihm doch das recht nicht streitig gemacht, foͤrmliche gesande accreditiren zu koͤnnen1777 Moser,VölkerR. 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in den berathschlagungspunkten, welche in der visitationssache des r. kammergerichts 1764 dem reichskonvent vorgelegt worden1785 Brandis,RKG. 98
- ein stand, welcher sessionem et votum bei reichskonventen hatWahlkapit.(1792) 520