Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskopfsteuer

Reichskopfsteuer

, f.

vom Reich (II) erhobene Personalsteuer
  • reichs-kopfsteuer [ward eine allgemeine kopfsteur ... verwilligt, und dahin geschlossen: daß iede person im reich ... von 1000 gulden einen ... bezahlen sollten]
    1668 Fugger,Ehrensp. Register s.v.