Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskosten
Artikel davor:
Reichskonstitution
reichskonstitutionsgemäß
Reichskonsultation
Reichskontingent
Reichskontribution
Reichskonvent
Reichskopfsteuer
Reichskorn
Reichskorpus
Reichskorrespondenz
Reichskosten
, pl.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
für das Reich (II) aufzubringende Gelder
vgl.
Reichssteuer
- diese gemeind ... ist schuldig Chur Pfaltz ... die ordinari schatzung, auch reichßcosten, türken- und fräuleinsteuer zu entrichten1592 KirchheimW. 284
II
vom Reich aufzubringende Geldmittel
- bis zum jahre 1629 waren nur noch zehn posten [der Reichspost] auf reichskosten zu unterhalten1804 Gönner,StaatsR. 666Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)