Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskosten

Reichskosten

, pl.

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I für das Reich (II) aufzubringende Gelder
  • diese gemeind ... ist schuldig Chur Pfaltz ... die ordinari schatzung, auch reichßcosten, türken- und fräuleinsteuer zu entrichten
    1592 KirchheimW. 284
II vom Reich aufzubringende Geldmittel
  • bis zum jahre 1629 waren nur noch zehn posten [der Reichspost] auf reichskosten zu unterhalten
    1804 Gönner,StaatsR. 666
unter Ausschluss der Schreibform(en):