Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskreisoberst

Reichskreisoberst

, m.

Reichsfürst als Leiter eines Reichskreises (I) 
  • hetten wir für notwendig ermessen, dass ire mt. ... allen ... reichscraisobristen ungesaumbt ... befelhen teten, uf diese sachen fleissig acht zu geben
    1568 UrkBurgundKr. II 163
unter Ausschluss der Schreibform(en):