Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskreisoberst
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Reichskreisoberst
, m.
Reichsfürst als Leiter eines Reichskreises (I)
bdv.:
Kreisoberst (I)
- hetten wir für notwendig ermessen, dass ire mt. ... allen ... reichscraisobristen ungesaumbt ... befelhen teten, uf diese sachen fleissig acht zu geben1568 UrkBurgundKr. II 163