Reichskreisordnung, f.
Reichskreisordnung, f.
auf einen Reichskreis (I) bezogene Rechtsordnung
bdv.:
Kreisordnung (I)
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so sollten ... wegen der policey die vor jahren aufgerichtete allgemeine reichs-crays- und etlicher staͤnde absonderlich verfaßte ordnungen von directorio verlegt ... werden1654 Moser,StaatsR. 32 S. 117 Faksimile
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es haͤtte auch aus dem buchstaben der reichs-crays-ordnungen dise klare bewandtniß, daß zum craysobristen allezeit ein weltlicher stand zu erwaͤhlen1773 Moser,KreisVerf. 457 Faksimile