Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskriegsratsdirektor

Reichskriegsratsdirektor

, m.

von den Reichständen mit Zustimmung des Kaisers als dessen Ratgeber in den Reichskriegsrat delegierte Person
  • die herren reichs kriegs raths directorn 
    1664 MIÖG. 72 (1964) 435
  • haben gesamte chur-fuͤrsten und staͤnde mit ihrer kayserlichen majestaͤt belieben ... aus ihrem mittel ... herrn Christoph Bernhard, bischoffen zu Muͤnster ... herrn Friederichen, marggrafen zu Baaden und Hochberg ... zu reichs-kriegs-raths-directorn ernennet
    1664 RAbsch. IV 19
  • wie solches ihnen als ... getreuen reichs-deputirten fuͤrsten und reichs-kriegs-raths-directorn oblieget
    1664 RAbsch. IV 29
  • daß auf der rechten seiten, in ansehung des reichs-respects, die herren reichs-kriegs-raths-directores und reichs-kriegs-raͤthe, auf der andern aber die generals personen sitzen
    1664 RAbsch. IV 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):