Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskriegsratsdirektor
Artikel davor:
Reichskreisordnung
Reichskreisstand
Reichskreistag
Reichskreisversammlungstag
Reichskreisverwandte
Reichskreisvolk
Reichskrieg
Reichskriegsheer
Reichskriegskasse
Reichskriegsrat
Reichskriegsratsdirektor
, m.
von den Reichständen mit Zustimmung des Kaisers als dessen Ratgeber in den Reichskriegsrat delegierte Person
bdv.:
Kriegsratsdirektor (I)
- die herren reichs kriegs raths directorn1664 MIÖG. 72 (1964) 435
- haben gesamte chur-fuͤrsten und staͤnde mit ihrer kayserlichen majestaͤt belieben ... aus ihrem mittel ... herrn Christoph Bernhard, bischoffen zu Muͤnster ... herrn Friederichen, marggrafen zu Baaden und Hochberg ... zu reichs-kriegs-raths-directorn ernennet1664 RAbsch. IV 19Faksimile (ca. 102 KB)
- wie solches ihnen als ... getreuen reichs-deputirten fuͤrsten und reichs-kriegs-raths-directorn oblieget1664 RAbsch. IV 29Faksimile (ca. 105 KB)
- daß auf der rechten seiten, in ansehung des reichs-respects, die herren reichs-kriegs-raths-directores und reichs-kriegs-raͤthe, auf der andern aber die generals personen sitzen1664 RAbsch. IV 22Faksimile (ca. 112 KB)