Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichskundig
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Reichskriegsrüstung
Reichskriegsvolk
reichskundig
, adj.
häufig auch -kündig
im ganzen Reich (II) bekannt
im ganzen Reich (II) bekannt
vgl.
landkundig (I)
- ist land und reichsskundig, wie vil ... fursten und stendt des reichs ... sich ... viler ... reformacionen ... underfangen1565/68 ArchRefG. 8 (1910/11) 301
- haben wur inen ... dise ... reichskündige erklärung mit gleichmäßigem eifer zu gemuet gefüehrt1599 WürtLTA.2 II 30
- wißentlich, landt- undt reichs-kündigDOrdStat. (1606/1740) 133Faksimile - in Google Books
- die reichskuͤndig kundbahre wahrheit1641 Struve,PfälzKHist. 576Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs-kuͤndige observanz1653 Lünig,TheatrCerem. I 1024Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ist ... an sich selbsten reichs-kundig, daß erstgedachte statt auf den ... allgemeinen reichs-tag ... beschrieben worden1654 Moser,StaatsR. 39 S. 416Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- obwolen reichskundig und jedermaͤnniglich durch die ins reich publicirte und offentlich angeschlagene patenten ... bekannt1658 Moser,StaatsR. VII 438Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichs- und crays-kuͤndig1697 Moser,StaatsR. 28 S. 350Faksimile - in Google Books
- die reichs-kundige observanz und exempla1699 Moser,StaatsR. 33 S. 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß dieser actus nicht anders als salvo jure des fürstl. ostfriesischen hauses reichskundigen vorgang-rechtes vor dem nassau-idsteinschen hause geschehe1709 ZDKulturg.2 1 (1872) 575
- vertrauen, sie werden ... dero vorher reichs-kuͤndige præeminenz in eines schwaͤcheren standes, der doch zur integritaͤt des reichs-corporis mit gehoͤret, bekraͤnckung zu suchen, so ohnbillig als ohnnoͤthig beurtheilen1715 Moser,StaatsR. 39 S. 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es ist reichs-kuͤndig, daß in dieser stadt post tempora reformationis kein ander exercitium religionis, als der augspurgischen unveraͤnderten confession ... hergebracht1722 HambGSamml. VIII 660Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- reichs- ja weltkuͤndig1747 Moser,StaatsR. 31 S. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es ist reichs- und kreis- und aktenkundig, daß ... die freie reichsstadt Rottweil ... in sehr tiefe schuldenlast ... verfallen ist1763 Mack,RottwRomS. 5
- in einer reichskuͤndigen notorieté1765 Faber,NStaatskanzlei XII 324
- wann es [privilegium] auch reichskundig waͤre, und durch alle zeitungen bekannt gemacht wuͤrde1774 Moser,JustizVerf. I 1136Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ... reichskundig ist, daß sich neuerer zeiten die steuern vermehrt1783 Mader,ReichsrMag. II 354Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- auch ist es reichskundig, daß durch einen ... kaiserlichen gebots-brief ... reichs-richterlich befohlen worden ist1799 Gatterer,NForstArch. 22 S. 162
- in den staatsacten ist die stete beziehung auf das alte uͤbliche herkommen, das alte und ruhige herkommen, die reichskundige observanz ... die reichskundige alte hergekommene rechte ... so gewoͤhnlich, daß es deßhalb nicht einmal besonderer allegaten bedarf1801 RepRecht VIII 256f. Anm. cFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)