Reichslandvogtei, f.
Reichslandvogtei, f.
in den Quellen selten vorkommende Bez. für den Verwaltungsbezirk eines Landvogts (I), der über Reichsgut eingesetzt ist
vgl.
Landvogtei (III)
Sachhinweis: HRG.¹ IV 699-703
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die reichslandvogtey in Schwaben1668 Fugger,Ehrensp. Reg. s.v. Schwaben
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[Buchtitel:] gruͤndlich-historischer bericht von der kayserlichen und reichs landtvogtey in Schwaben [Johann Reinhard Wegelin, Ulm 1755]
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in der untern reihe [des hauptschildes] ... in der mitte ein offenes thor mit zwei silbernen flügeln, wegen der reichslandvogtei in der Ortenau1804 Kropatschek,KKGes. XIX 267 Faksimile
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begab sich dadurch eine wesentliche umwälzung in der ständischen verfassung, daß die hoch- und domstifter Trient und Brixen säkularisirt und ... durch die pariser-konvention vom 26. dec. 1802 ... der österreichischen primogenitur, zum ersatze der abgetretenen reichslandvogtey in der Ortenau, zugetheilt wurden1807 Hormayr,SüddArch. I 84 Faksimile