Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichslegstadt

Reichslegstadt

, f., Reichslegstatt, f.

Stadt, in der Reichssteuern gesammelt und verwahrt werden
  • die ander fünf crais ... sollen gleichfals ire schuldige gedoppelte gelthülf ... dem rat zu Nürmberg oder Franckfurt als verordneten reichslegstätt [aL.: reichs-leg-staͤdt RAbsch. III 281] ... zuschicken ... lassen
    1569 UrkBurgundKr. II 171