Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichslehnempfängnis
Artikel davor:
Reichskurrentmünze
Reichsland
Reichslandschaft
Reichslandvogtei
Reichslast
Reichslaube
Reichslaubengericht
Reichslegstadt
Reichslehen
reichslehnbar
Reichslehnempfängnis
, f.
Belehnung mit einem Reichlehen
vgl.
Lehnsempfängnis (I)
- befürderung vorstehender neuen reichslehenempfangnus1599 WürtLTA.2 II 189
- spesen zur reichslehenempfängniß1659 ProtBrandenbGehR. V 648
- vom ceremoniel bey reichs- und andern lehns-empfaͤngnissen1720 Lünig,TheatrCerem. II 936Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- warum sollte eine geänderte convenable einrichtung des ceremoniells nicht auch bei den kurfürstlichen reichslehensempfängnüssen geschehen können1749 Rall,Kurbayern 116
- von ihrer [churfuͤrstlichen erzaͤmtern] sportulbefreyung bey der reichslehensempfaͤngniß1770 Kreittmayr,StaatsR. 102Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)