Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichslehnempfängnis

Reichslehnempfängnis

, f.

Belehnung mit einem Reichlehen 
  • befürderung vorstehender neuen reichslehenempfangnus 
    1599 WürtLTA.2 II 189
  • spesen zur reichslehenempfängniß 
    1659 ProtBrandenbGehR. V 648
  • vom ceremoniel bey reichs- und andern lehns-empfaͤngnissen 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 936
  • warum sollte eine geänderte convenable einrichtung des ceremoniells nicht auch bei den kurfürstlichen reichslehensempfängnüssen geschehen können
    1749 Rall,Kurbayern 116
  • von ihrer [churfuͤrstlichen erzaͤmtern] sportulbefreyung bey der reichslehensempfaͤngniß 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 102