Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmarschall
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(reichmachen)
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Reichsmannlehen
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Reichsmark
Reichsmarschall
, m.
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wie Reicherbmarschall
- daß ein solches zuvor ... von einigem vorigen reichs-marschall dieß orts nie gesucht1566 Moser,StaatsR. 45 S. 351f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der Marschall hatte die Stadt] in vierten thail gethailt, darunter dem ksl. quartirmaister die whal gelassen, aus den vier thailen ainen zu erwölen ... wover sich aber begeben, das beede ihre mtt. zuegegen, so hat der kgl. quartirmeister auch ainen thail genommen und der reichsmarschalckh die andern zween thail gehalten1566 R. Aulinger, Das Bild des Reichstages im 16. Jahrhundert ... (Göttingen 1980) 184
- der reichs-marschalck soll den churfürsten, fürsten und anwesenden ständen ... ihre geschworne bediente, schreiber, mit genugsamen urkunden zu abschreibung des abschieds auff das rathauß zu verordnen ansagen1569 Demeter,KurmainzKanzleispr. 19
- wan solche legaten ... ankommen und sich bey dem reichs-marschalck angeben, werden ihnen bequeme quartiere gegeben1577 RTTraktat(Rauch) 90Faksimile (ca. 98 KB)
- solle weder er der reichserbmarschall noch der stadt obrigkeit, da die reichsversamlung gehalten wird, selbige [Juden] von des reichsmarschallen ... ankunft an bis zu ... k.m. ... einzug ... verglaiten1614 UrkJudRegensb. 448
- als ... der reichs-marschall sich auch vernehmen lassen, daß er der statt bestellten wachten ... zu den thoren, fuͤr sich selbst, und wegen tragenden reichs-erb-marschallen-amts anzunehmen ... nicht begehre1614 Moser,StaatsR. 45 S. 382Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat der churfürst ... diesen reichs- unnd feld marschalck [graff von Pappenheim] mit völliger gewalt ... nach Hameln geschicket1647 Könnecke,Grimmelshausen I 37
- die ... pfalzgraven ... wurden nachmals ... koͤnigliche pfalzfuͤrsten (denen heut zu tag ein reichs- oder land-marschalk ... sich vergleichen moͤchte) genennet1668 Fugger,Ehrensp. 17Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- auf daß nun die staͤnde und raͤthe, so zum reichs-tag kommen, so viel leichter zu befinden, pflegt der reichs-marschall bey der maͤyntzischen cantzley ... ein verzeichniß derer staͤnde und gesandten, welche sich bey dero angezeiget und ihre gewalt uͤbergeben haben, zu fordern1719 Lünig,TheatrCerem. I 1013Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [kayserliche tafel:] in dem untern saal wurden ... wenigstens auf 10. tafeln angerichtet, als ... 2. vor die reichs- und andere grafen, welche, nebst dem reichs-marschall, zuletzt gespeiset haben1742 Moser,StaatsR. VII 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bisweilen heißt er [des reichs erbmarschall, graf von Pappenheim] reichsmarschall, bisweilen untermarschall1801 RepRecht VII 69 Anm. sFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als regel muß jedoch immer vorausgesetzt werden, daß die befugnisse des reichsmarschalls nie die policey-rechte der ortsobrigkeit zu verdraͤngen vermoͤgen1804 v.Berg,PolR. IV 329Faksimile - in Google Books