Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmediation

Reichsmediation

, f.

Vermittlung des Reichs (II) in einem Konflikt zwischen verschiedenen Mächten
  • ist resolviret ... daß, was die reichsmediation belangete, sie von ... [seiner churfürstlichen Durchlaucht] desfalls nichts beordret wäre
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 41
  • bei dermaliger preußischer befehdung wider Böhmen und Sachsen haben einige stände auf dem reichstag eine reichs-mediation in vorschlag gebracht
    1757 RechtVerfMariaTher. 524
  • mag er [reichsstand] ... an der reichsmediation oder garantie ... als einer comitialangelegenheit ... theil nehmen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 169