Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmesse
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(reichmachen)
Reichsmagd
Reichsmann
Reichsmannlehen
Reichsmanutenenz
Reichsmark
Reichsmarschall
Reichsmarschallamt
Reichsmatrikel
Reichsmediation
Reichsmesse
, f.
vom Kaiser angeordnete oder verliehene 1Messe (IV)
- [Friedrich Wilhelm bewarb sich beim Kaiser um zwei privilegierte] reichsmessen [für Magdeburg]1687 Hasse,LeipzMesse 43Faksimile - in Google Books
- reichs-messe, ist von einem jahr-marckte unterschieden. denn diesen kan ein jeder landes-herr nach seinem gefallen anlegen; jene aber gehoͤret unter die reservata des kaysers1742 Zedler 31 Sp. 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Orth, Johann Philipp,] ausfürliche abhandlung von den berümten zwoen reichsmessen so in der reichsstadt Frankfurt am Main järlich gehalten werden1765 Habich,FrankfWeinungeld p. 17
- nur der kayser allein ... kann reichsmessen anordnen1802 RepRecht X 216Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)