Reichsmesse, f.
Reichsmesse, f.
vom Kaiser angeordnete oder verliehene ¹Messe (IV)
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[Friedrich Wilhelm bewarb sich beim Kaiser um zwei privilegierte] reichsmessen [für Magdeburg]1687 Hasse,LeipzMesse 43 Faksimile
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reichs-messe, ist von einem jahr-marckte unterschieden. denn diesen kan ein jeder landes-herr nach seinem gefallen anlegen; jene aber gehoͤret unter die reservata des kaysers1742 Zedler 31 Sp. 158 Faksimile
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[Orth, Johann Philipp,] ausfürliche abhandlung von den berümten zwoen reichsmessen so in der reichsstadt Frankfurt am Main järlich gehalten werden1765 Habich,FrankfWeinungeld p. 17
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nur der kayser allein ... kann reichsmessen anordnen1802 RepRecht X 216 Faksimile