Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmesse

Reichsmesse

, f.

vom Kaiser angeordnete oder verliehene 1Messe (IV) 
  • [Friedrich Wilhelm bewarb sich beim Kaiser um zwei privilegierte] reichsmessen [für Magdeburg]
    1687 Hasse,LeipzMesse 43
  • reichs-messe, ist von einem jahr-marckte unterschieden. denn diesen kan ein jeder landes-herr nach seinem gefallen anlegen; jene aber gehoͤret unter die reservata des kaysers
    1742 Zedler 31 Sp. 158
  • [Orth, Johann Philipp,] ausfürliche abhandlung von den berümten zwoen reichsmessen so in der reichsstadt Frankfurt am Main järlich gehalten werden
    1765 Habich,FrankfWeinungeld p. 17
  • nur der kayser allein ... kann reichsmessen anordnen
    1802 RepRecht X 216