Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmitstand
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, m.
ein Reichsstand im Verhältnis zu den anderen
vgl.
Mitstand,
Reichsbürger
- weilen die marche ohne beschwernuͤsse eintzigen reichs-mit-standes ... anzustellen seyn1684 Moser,StaatsR. 30 S. 29Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kayserliche majestaͤt und ihre reichs-mit-staͤnde1720 Moser,StaatsR. I 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vor mich, als hertzog zu Wuͤrtemberg und blosser reichs- und crays-mitstand1723 Moser,StaatsR. 27 S. 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als ein getreuer reichs-mit-stand und chur-fuͤrst1727 Moser,StaatsR. 45 S. 212Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- demselben [Abt von Kempten] als einem recht treu-patriotisch gesinnet gewesenen reichsmitstandt1728 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 403Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- daß ... die evangelische am Ober-Rhein zweyerley gravamina haͤtten, deren einige von seiten Franckreichs, andere aber von catholischen reichs-mit-staͤnden und herrschafften selbsten herruͤhreten1738 Moser,StaatsR. II 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wuͤrde denen reichs-staͤnden in solchen gegenden nicht koͤnnen veruͤbelt werden, wann sie behaupteten, sie waͤren so gut als ihre reichs-mit-staͤnde und es seye eine ihrer groͤsten freyheiten, daß sie unmittelbar unter dem kayser und reich und unter niemand anderes stuͤnden1743 Moser,StaatsR. VIII 218Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was massen ihro koͤnigl. majest. [in Daͤnnemarck] ungerne wahrgenommen, daß einige reichs-mit-staͤnde die haltung der ordentlichen crays-taͤge ablehnen1746 Moser,StaatsR. 28 S. 108Faksimile - in Google Books
- so gibt es auch reichs-staͤnde, welche lande besizen, in ansehung deren sie einen reichs-mit-stand voͤllig als ihren ober-herrn erkennen muͤssen1769 Moser,RStändeLand. 119Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die evocation eines reichsstandes oder anderen unmittelbaren kan also geschehen: 1. von einem reichs-mitstand oder anderen unmittelbaren1774 Moser,JustizVerf. I 159Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist auch schon ein reichsstand abgehalten worden, bey dem reichsconvent sitz und stimme zu nehmen, nur weil er mit einem reichs-mit-stand streitigkeiten gehabt hat1774 Moser,Reichstage I 59Faksimile - in Google Books
- demnach wir [Friedrich] mit des kaysers maͤjestaͤt und unseren reichs-mit-staͤnden auf dem fortdauernden allgemeinen reichs-tage zu Regensburg ... uns vereiniget1783 NCCPruss. VII 2058Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wir wissen ... aus der geschichte, daß schon die aͤltesten koͤnige Deutschlands es bey ihren thronbesteigungen feyerlich angeloben mußten, jeden kurfuͤrsten und jeden reichsmitstand bey seinen hergebrachten hoheiten und bisherigen rechten und freyheiten zu erhalten1791 MerkwKönigswahl 53Faksimile - in Google Books
- viele reichsstaͤnde ... verpflichteten sich, weder durch selbstgewalt, noch durch urtel vom kaiser, ihre irrungen zu schlichten. durch den ausspruch eines reichsmitstandes, oder einiger vasallen, welche beide theile waͤhlten, sollte es geschehen1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 248Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Hamburg als reichs-mitstand1797 QHambSchiffahrt 384
- die ungerechtigkeit, aus welcher der rheinbund hervorging, zeigt sich da in ihrer groͤßten vollendung, wo sie die alten reichsstaͤndischen geschlechter von Solms und Wied ihren reichsmitstaͤnden von Hessen, und sogar Nassau, unterwarf1815 AktWienKongr. I 2 S. 42