Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmonat
Artikel davor:
Reichsmannlehen
Reichsmanutenenz
Reichsmark
Reichsmarschall
Reichsmarschallamt
Reichsmatrikel
Reichsmediation
Reichsmesse
Reichsmitglied
Reichsmitstand
Reichsmonat
, m.
der von einem Reichsstand nach dem Reichsanschlag rechnerisch je Monat zu leistende Beitrag zum Unterhalt der Reicharmee
vgl.
Kriegsmonat
- wan nun monatlich 11 reichsmonat erlegt, so kann man ein kriegsmonat haben1591 BrfJohCasimir III 475