Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmünzordnung
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Reichsmarschall
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Reichsmediation
Reichsmesse
Reichsmitglied
Reichsmitstand
Reichsmonat
Reichsmünze
Reichsmünzedikt
Reichsmünzordnung
, f.
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für das Reich (II) gültige Münzordnung
bdv.:
Reichsmünzedikt
- daß die nieder-burgundische erbland in vergleichung unserer reichs-muͤntz-ordnung mit eingezogen werden solten1566 RAbsch. III 238Faksimile (ca. 100 KB)
- welcher gestalt wir ... herrn Albertum cardinaln und ertzhertzogen zu Oesterreich, als derselben land [Spanische Niederlande] koͤniglichen spanischen general gubernatorn ... ersucht, daß sie in derselben gubernament und landschafften angeregter reichs-muͤntz-ordnung sich auch ... gemaͤß verhalten wolten1598 RAbsch. III 461Faksimile (ca. 112 KB)
- in betrachtung, das der zeit die reichsmuͤntzordnung ... noch in guter observanz gewesen1625 CCMarch. IV 1 Sp. 1217Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann nun dergleichen muͤntz-verringerung ... in den reichs-muͤntz- auch peinlichen hals-gerichts-ordnungen ... hoͤchst verboten1749 CCMarch. Cont. IV 139Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß, nach maaßgabe der aͤltern und juͤngern reichs-muͤnzordnungen, auslaͤndische muͤnzsorten in keinem hoͤhern werthe, als nach dem reichssatzungsmaͤßigen schrot und korne, in den reichslanden und im handelslaufe geduldet werdenWahlkapit.(1792) 530
- [es wurde] verordnet, dass an allen münzstädten die münzmeister, gesellen und eisenschneider auf die reichsmünzordnung verpflichtet werden sollten1804 Gönner,StaatsR. 656Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)