Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmünzschluß

Reichsmünzschluß

, m.

Reichsabschied in Münzangelegenheiten
  • als man dergleichen mit nachgeleb- und exequirung der alt- und neuen reichs- und creys-muͤntz-schluͤsse ja nicht verschuldet hat
    1697 Faber,Staatskanzlei I 352