Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmünzschluß
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Reichsmonat
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Reichsmünzedikt
Reichsmünzordnung
Reichsmünzschluß
, m.
Reichsabschied in Münzangelegenheiten
- als man dergleichen mit nachgeleb- und exequirung der alt- und neuen reichs- und creys-muͤntz-schluͤsse ja nicht verschuldet hat1697 Faber,Staatskanzlei I 352