Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmünztag

Reichsmünztag

, m.

von den Reichständen einberufener Münztag 
  • haben wir uns mit churfuͤrsten, fuͤrsten und gemeinen staͤnden ... eines andern gemeinen deputation- oder reichs-muͤntz-tags ... zu halten verglichen
    1570 RAbsch. III 307
unter Ausschluss der Schreibform(en):