Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsnegotium
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Reichsmusterkommissar
Reichsnachfolger
Reichsnegotium
, n.
wie Reichgeschäft
- daß sie [hohe standes-personen] ... nicht gerne persoͤnlich, welches doch zu facilitirung deren reichs-negotien ... sehr dienlich, bey reichs-taͤgen erscheinen wollen1663 Moser,StaatsR. 46 S. 227Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den in dergleichen hoͤchsten reichs-negotiis hergebrachten ... stylum des reichs1693 Moser,StaatsR. 33 S. 85Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die hoch-graͤfl. mitglider des reichs-grafen-standes ... welche ... an allen reichs-negotiis, absonderlich auch bey dem hochpreißlichen kayserlichen reichs-cammer-gericht, ihr grosses interesse und theil haben1711 Moser,StaatsR. 39 S. 221Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so schliesset sichs ohnhintertreiblich, daß auch bey diesem reichs-negotio das dritte, als reichs-staͤdtische collegium ... zu concurriren habe1711 RAbsch. IV 256Faksimile (ca. 100 KB)
- hat man an seiten der catholischen staͤnden eingewandt ... ein bloser titul [das strittige Prädikat 'heilig'] ... sey nicht ... von der importanz, daß deshalber die reichs-negotia aufzuhalten1720 Lünig,Kanzleizeremoniell 34Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg