Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsnoblesse
Artikel davor:
Reichsmünze
Reichsmünzedikt
Reichsmünzordnung
Reichsmünzschluß
Reichsmünzsorte
Reichsmünztag
Reichsmusterkommissar
Reichsnachfolger
Reichsnegotium
Reichnis
Reichsnoblesse
, f.
wie Reichritterschaft
vgl.
Reichsadel
- die prärogativ der reichsnoblesse vor denen ehrbaren frey- und reichsstädten1633? JbFrkLf. 22 (1962) 217 Anm. 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die prärogativ der reichsnoblesse1684 JbFrkLf. 22 (1962) 230 Anm. 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welche compagnie ... dem von der schwaͤbischen reichs-noblesse ausgewaͤhlten regiment incorporirt ... werden solle1691 Moser,StaatsR. 31 S. 382Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nun hat aber die reichs-noblesse ... erklaͤret, daß sie vasalli ligii und mithin in personen niemand anderst, dann der roͤmisch-kayserlichen majestaͤt unterworfen ... seyen1783 Mader,ReichsrMag. II 213Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"