Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsobliegen

Reichsobliegen

, n.

dringende Aufgabe im Interesse des Reichs (II) 
  • dass der ... kayser ... der armen leuten ... contribution geld ... allein zu deren vnempörlichen gemeinen reichsobligen ... applicirn werden
    1648 Gothein,Colloqu. 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):