Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsorden
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Reichnis
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Reichsnot
Reichsnotdurft
Reichsobliegen
Reichsobservanz
Reichsoheim
Reichsonus
Reichsorden
, m.
I
Gesamtheit der polnischen Reichsstände
- wir [Sigismund von Schweden] sein auf auforderen und berufen des reichsordens gekommen, wölcher als er uns im reichstage zu Warsaw durch vielfalttige stimmen zum koninge erwöhlett, haben sie uns von dannen aus unserm überseheschen erbkönigreich hieher [Polen] gefodert1587 BeitrRostock 5 (1911) 113
II
Orden (V), dessen Meisterstelle eigentlich dem Kaiser gebührt
- nachricht von dem constantinischen reichs-orden, und wie der hertzog von Parma die meisterschafft davon erhalten1720 Lünig,TheatrCerem. II 1163Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
III
vom Kaiser gestifteter Orden (VII)
- auch die orden gehören zum hofnimbus, und es muss bemerkt werden, dass es keinen eigentlichen teutschen reichsorden gebe, ausser jenem, welchen Joseph II. für die burgmannschaft Friedberg stiftete1804 Gönner,StaatsR. 432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)