Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsort

Reichsort

, m. u. n.

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I dem Reich (II) zugehöriger 1Ort (V) 
  • wie ... zu den noch vorenthaltenen reichs-oertern und pertinentien wieder zu gelangen
    1603 RAbsch. III 505
  • daß in denen marchen, fuhren und dergleichen gemeinen faͤllen dero vorder-oesterreichische und ritterschaftliche in und an Schwaben gelegene lande so wenig, als die ubrige reichs-orte, præterirt ... werden sollen
    1693 Moser,StaatsR. 31 S. 391
II wie Orttaler 
Sachhinweis: Kahnt,Maße 205
  • den goldgulden ad 5 reichsort 
    1613 Westfalenland 1927 S. 180
  • sollen alle eltern ihre kinder ... alle son- und feyrtags fleissig in die christliche lehr ... senden, und wer solches ohn erhebliche uhrsachen underlassen wirdt, soll iedes mahls umb ein reichsort gestrafft werden
    1628 BeitrEssen 48 (1930) 295
  • habe er einmahl einen râichsordt ihme zu kurtz thuen wolln
    1632 HexprozKöbbingCoesfeld 43
  • den goltg. zu 5 reichsorth 
    1634 CTradWestf. IV 286
  • soll ... zum erstenmahl jedes stuͤck mit 1 reichs ort, zum andernmahl mit einem halben reichsthaler geloͤset ... werden
    1634 StolpStat. 260
  • demnach wir in zeit vnser gewehrten regirung eine ziemliche hohe summ an reichsthalern vnd halben reichsoͤrtern, auch kleinem gelt deß heiligen roͤmischen reichs valvation gemees, schlagen lassen
    1637 HessSamml. II 72
  • eine mark aber hat gegolten hundert halbe reichsörte 
    1638 J. A. Comenius/DWB. VIII 607
  • so einer vom ampt in privatsachen das ampt würde citieren sal er geholden dem gildemeister einen reichsort erleggen dem ampte zum besten
    1657 Crone,GildenCoesfeld 79
  • wan so ein junger mensch sich ins amht zu geben gesonnen, musse selber erstlichen entweder ein Schreckberg[er] oder auch einen reichsort eschgelder erlegen
    1663 Stieda-Mettig 680
  • ad cameram 3 ggl. 2 halber rthlr. und 1 reichsorth 
    1664 SPantaleonUrb. 553
  • sollen ... dem officirer ... täglich ein halber reichsort, einem gemeinen aber halb so viel execution-gebühr gegeben werden
    1665 v.Frauenholz,Heerw. IV 149
  • an bier-aczisen gibt jeder tonn frömdes bier 3 reichsohrt 
    1667 JbOldenb. 54, 1 (1954) 88
  • ein reichs-ort 
    1672 Gutzeit,Livl. III 1 S. 23
  • die ducaton zu fünff reichsorth 
    1679 BreckerfeldUB. I 218
  • soll der stadt ein reichsohrt und den armen ein reichsohrt ... bezahlt ... werden
    1681 IserlohnUB. 206
  • [der schomacher gildebuch:] gilderychter und beysitter sampt den oldesten insgemein und mollen hern sampt den schefferen ist vorbehalten auf Nicolay abent ein halbe tunne beer oder ... met ein reychsort kreckelinge und saltkuchen
    1684 Crone,GildenCoesfeld 97
  • alle und jede reichs-münz, es seyen kreuzer, halbbätzler, groschen, doppel-groschen, drey-gutbätzler, reichs-ort oder ander reichs-sorten
    1706 SchweizId. I 487
  • sahe man auch ein viertels-rthl., welches wir nicht darum gedenken, als ob vorher niemand solche reichsörter schlagen lassen
    1711 Dewerdeck,SchlesMünze/DWB. VIII 607
  • orts-thaler ein ort oder quart eines thalers, ein reichs-ort 
    1711 Rädlein 689
unter Ausschluss der Schreibform(en):