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Reichspfennig
, m.Reichspfennigamt
, n.Leiter des Reichspfennigmeisteramts, der die vom 1Reichstag (I) beschlossene Kriegssteuer bei den Reichständen nach der Reichsmatrikel erhebt, verwaltet und an das kaiserliche Hof- bzw. Kriegszahlmeisteramt weiterleitet; seit 1557 ist das Amt auf zwei Personen aufgeteilt, die für die oberdeutschen und den ober- und niedersächsischen Reichskreis (I) zuständig sind
Finanzbehörde des Reichs (II) zur Einnahme und Verwaltung der Reichssteuern, insb. der Reichsanlagen für militärische Zwecke
Einnahmen des Reichspfennigmeisteramts