Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspfennigmeisteramt

Reichspfennigmeisteramt

, n.

Finanzbehörde des Reichs (II) zur Einnahme und Verwaltung der Reichssteuern, insb. der Reichsanlagen für militärische Zwecke
  • das reichspfennigmaisterambt zu Leipzig
    1609 Smijers,Hofmusik III 177
  • der übrigen praetension halber ... sind sie an das reichspfennigmeisteramt hiemit gewiesen
    1618 ZSchwabNeuburg 30 (1903) 73
  • daß ... was jeder stand oder desselben unterthanen an proviant und fuͤtterung lieffern, ihnen hingegen auß dem reichs-pfenningmeister-amt wieder herauß gegeben und nachgetragen werde
    1635 RAbsch. III 545
  • hat man ... die deßhalber ergangene kayserliche decreta und der kayserlichen hof-cammer-buchhalterey und reichs-pfennig-meister-amt beschehene insinuationes vorgelegt
    1655 Moser,StaatsR. 30 S. 447
  • wurden ... acht kaiserliche posten zwischen C. und W. errichtet und die kosten aus dem reichspfennigmeisteramte erstattet
    1804 Gönner,StaatsR. 665
unter Ausschluss der Schreibform(en):