Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspfennigmeisteramt
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Reichspfarrer
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Reichspfennigamt
Reichspfennigmeister
Reichspfennigmeisteramt
, n.
Finanzbehörde des Reichs (II) zur Einnahme und Verwaltung der Reichssteuern, insb. der Reichsanlagen für militärische Zwecke
bdv.:
Reichskasse,
Reichspfennigamt
- das reichspfennigmaisterambt zu Leipzig1609 Smijers,Hofmusik III 177
- der übrigen praetension halber ... sind sie an das reichspfennigmeisteramt hiemit gewiesen1618 ZSchwabNeuburg 30 (1903) 73
- daß ... was jeder stand oder desselben unterthanen an proviant und fuͤtterung lieffern, ihnen hingegen auß dem reichs-pfenningmeister-amt wieder herauß gegeben und nachgetragen werde1635 RAbsch. III 545Faksimile (ca. 114 KB)
- hat man ... die deßhalber ergangene kayserliche decreta und der kayserlichen hof-cammer-buchhalterey und reichs-pfennig-meister-amt beschehene insinuationes vorgelegt1655 Moser,StaatsR. 30 S. 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wurden ... acht kaiserliche posten zwischen C. und W. errichtet und die kosten aus dem reichspfennigmeisteramte erstattet1804 Gönner,StaatsR. 665Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)