Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspflicht
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Reichspflege
Reichspflicht
, f.I dem Reich (II) seitens der Reichstände geschuldetes Verhalten, wozu auch die Leistung von Reichssteuern und die Bereitstellung von Reichstruppen gehören
II eidliche Verpflichtung eines Beamten gegenüber dem Reich (II)