Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspolizeiwesen

Reichspolizeiwesen

, n.

Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung im Reich (II) 
  • das gemeine reichs-policey-wesen 
    1655 Moser,StaatsR. 32 S. 106
  • von beschaffenheit des deutschen reichs-polizeiwesens 
    1757 RechtVerfMariaTher. 513
  • die kreis-policeygewalt hat in ansehung des reichs-policeywesens das recht der aufsicht und der vollstreckung, insofern ihr von kaiser und reich der auftrag dazu ertheilt ist
    1802 v.Berg,PolR. I 98