Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspost

Reichspost

, f.

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I Beförderungseinrichtung für den regelmäßigen Nachrichten- und Paketdienst im Interesse des Reichs und von Privatleuten, die unter der Leitung des Reichspostmeisters (I) (Thurn und Taxis) steht und sich in Konkurrenz zu den territorialen Landesposten, den städtischen Boten und der Metzgerpost entwickelt
vgl. 1Post (I)
  • vor ihme [sei] in diesen landen nie eine kayserliche reichspost angelegt gewesen
    1668 ZHessG.2 34 (1910) 35
  • beschwerden wider die reichs-post 
    1737 Moser,StaatsR. I 453
  • seynd ... auf denen reichs-posten die directorial- und die chur-fuͤrstliche gesandten postfrey
    1746 Moser,StaatsR. 28 S. 436
  • es gibt sogar fürsten, die das recht herbracht haben, in den benachbarten reichsstädten neben der kaiserlichen reichspost ihre postämter zu halten
    1757 RechtVerfMariaTher. 516
  • [die Reichsstände] glauben berechtiget zu seyn, daß ein jeder in seinem territorio neben der kaiserlichen reichs- auch landposten anordnen moͤge
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 165
II Postamt, Poststation der Reichspost (I), auch das Netz der Poststationen in einem Gebiet
  • die taxischen reichsposten werden bloß vermoͤg herkommens oder kraft besonderer vertraͤge in den reichslaͤndern geduldet
    1785 Fischer,KamPolR. II 448
  • keine zweifel ..., daß das generalat der reichsposten sich mit der zugestandenen vergünstigung des durchritts ... nicht begnügen ... will
    1803 F. Sebastian, Thurn und Taxis (Hannover 1948) 48
  • daß die bey den reichsposten angestellten beamten von allen persoͤnlichen lasten befreyet, und in dienstsachen nur ihres dienstherrn gewalt unterworfen sind
    1805 RepRecht XII 42
III Postreiter oder Postwagen der Reichspost (I) 
  • soll [der erb-general-reichs-post-meister] ... bey ruhiger einnehm- bestell- und austheilung aller und jeder, vermittelst der reichs-posten ankommender und abgehender brief und paqueten gelassen ... werden
    1711 RAbsch. IV 250
unter Ausschluss der Schreibform(en):