Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspostamt
Artikel davor:
Reichspfennigamt
Reichspfennigmeister
Reichspfennigmeisteramt
Reichspfennigmeisteramtsgefälle
Reichspflege
Reichspflicht
Reichspolizei
Reichspolizeiordnung
Reichspolizeiwesen
Reichspost
Reichspostamt
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Reichsbehörde, die für die Reichspost (I) zuständig ist
- weil nur von beidem reichs- und hof-postamte ... gehandelt wuͤrde1658 Pütter,Reichspost 63 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [zu Bezahlung der Beamten soll der Postmeister] eine ehrliche besoldung auß dem reichs-post-ampt haben1668 ZHessG.2 34 (1910) 38
- nachdem wir ... ein hofpost ambt und nöthige postereyen, jedoch ohne dem kaiserl. reichspostambt einiges nachtheill zuzuziehen, ... unß veranlaßt finden1706 NArchHeidelb. 9 (1911) 81
- [von dem] mit dem reichs-post-amt zu Regensburg gehabten streit wegen des brieff-porto1751 Moser,StaatsR. 45 S. 537Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
örtliches Posthaus der Reichspost (I)
bdv.:
Reichspost (II)
- brieff-tax bey dem kayserlichen reichs-post-ambt W.um 1710? MainfrJb. 13 (1961) 248
- von auswaͤrtigen reichspostaͤmtern an die churbraunschweigischen landesposten ... kommenden postpakete und briefe1790 Pütter,Reichspost 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß zur persoͤnlichen verhaftung eines postbeamten in buͤrgerlichen klagsachen ... eher nicht geschritten werde, als wann zuvor dem naͤchsten reichs-post-amt davon die anzeige geschehen1805 SammlBadStBl. II 897
III
Amt des Vorstehers der Reichspost (I), seit 1615 als erbliches Lehen der Familie von Thurn und Taxis
- reichs-post-amt ist eine hohe charge im roͤmischen reiche, welche der fuͤrst von Thurn und Taßis unter dem titul eines general-erb-postmeisters des heiligen roͤmischen reichs besitzet1717 Hübner,ZtgLex.8 1428Faksimile - in Google Books
- wer ... ein reichserbamt oder reichspostamt erhalten will, muß beweisen, daß er und seine vorfahren teutsche von geburt sind1785 Fischer,KamPolR. I 365Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Recht auf den Betrieb einer Reichspost (I)
- die stände haben das reichspostamt selbst ein reichsregal genannt und von den kaisern öfters verlangt, daß es bei dem reiche erhalten und in seinen rechten geschützt werdeum 1795 StaatsRHeilRömR. 66