Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspostmeister

Reichspostmeister

, m.

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I Inhaber des Reichspostamts (III) 
  • dieses post-regal ... wird fuͤr eine sonderbare kayserl. præeminenz gehalten, massen sie daruͤber ihre reichs-postmeister bestellen
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 515
  • kaiser Carl V bestellete demnach Franzen von Taxis 1543 zum reichspostmeister 
    1757 Estor,RGel. I 858
  • [Übschr.:] reichs-postmeister und hof-feld-postmeister. der fürst von Taxis ist noch heutigen tages des reichs general-erbpostmeister, und der graf von Paar eignet sich das obrist-hof- und feld-postmeisteramt zu
    1757 RechtVerfMariaTher. 469
  • dass, wenn der landesherr die anlegung neuer posten ... nöthig findet, der reichspostmeister dieser landesherrlichen anordnung schuldige folge leisten muss
    1804 Gönner,StaatsR. 674
II Vorsteher eines Reichspostamts (II) 
  • da das ... hofpostamt [des Freiherrn von Paar] dem taxischen reichspostmeister daselbst [Regensburg] nicht nur die staffetten und briefe der reichsstaͤnde ... mit gewalt entziehen ... wollte
    1790 Pütter,Reichspost 48
  • v-ö. u. reichspostmeister Kilian, hält auf eigene kosten gehilfen, 4 postillione, 14 pferde, 3 halbgedeckte, 3 offene kaleschen
    Ende 18. Jh. Löffler,BadVerkehr 511
unter Ausschluss der Schreibform(en):