Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichspostwesen

Reichspostwesen

, n.

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die Reichspost (I) als Institution
  • die metzger-posten und bottenwerke, so von kaufleuten und städten dem reichs-postwesen zum nachteil ... eingeführt
    1668 ZHessG.2 34 (1910) 36
  • patent wegen des reichs-post-wesens, worinnen zugleich vorstehende reichs-post-ordnung nochmahls confirmirt wird
    1717 Burgermeister,TCJ. I 1075
  • hatte es ... auf keine weise die meynung, das reichspostwesen als ein ausschließlich kaiserliches reservat-regal gelten zu lassen
    1790 Pütter,Reichspost 64
  • der reichs-hofrath fuͤhrt unbestritten, mit ausschluß des cammergerichts, eine gewisse policeyaufsicht uͤber das reichs-postwesen, zu welcher den kaiser seine wahlcapitulation verpflichtet
    1804 v.Berg,PolR. IV 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):