Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsprofos

Reichsprofos

, m.

Gerichts- und Polizeidiener in der Kanzlei des Reichserbmarschalls 
  • der reichs-profos ... schlaͤget die tafeln, worauf derer gesandten principalen nahmen stehen, vor derer comitial-gesandten quartieren an, verwahret die, so von dem reichs-erb-marschall-amt gefangen gesetzet werden
    1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346
  • auf reichstagen besteht selbige [verrichtung] in einführung der neuen reichsstände und in dem aufruf zum votieren im fürstenrat, zu welchem ende der reichs-erbmarschall auf dem reichskonvent eine eigene kanzlei, ingleichen einen reichs-quartiermeister, reichs-profossen und secretarien hat
    1757 RechtVerfMariaTher. 466
  • der reichsprofos ist der gerichts- und policeydiener des reichserbmarschalls
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 520
  • die erbmarschallamtliche kanzlei ... besteht aus einem director (reichsquartiermeister), einem registrator, zwei kanzlisten (nach religionsgleichheit) und einem diener, dem reichsprofoss 
    1804 Gönner,StaatsR. 246
  • der dieser canzley [des Erbmarschalls] untergebene reichsprofos versieht die geschaͤfte eines canzleyboten und besorgt die captur der verbrecher
    1804 v.Berg,PolR. IV 345
unter Ausschluss der Schreibform(en):