Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsprofos
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reichsprobmäßig
Reichsprofos
, m.
Gerichts- und Polizeidiener in der Kanzlei des Reichserbmarschalls
- der reichs-profos ... schlaͤget die tafeln, worauf derer gesandten principalen nahmen stehen, vor derer comitial-gesandten quartieren an, verwahret die, so von dem reichs-erb-marschall-amt gefangen gesetzet werden1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf reichstagen besteht selbige [verrichtung] in einführung der neuen reichsstände und in dem aufruf zum votieren im fürstenrat, zu welchem ende der reichs-erbmarschall auf dem reichskonvent eine eigene kanzlei, ingleichen einen reichs-quartiermeister, reichs-profossen und secretarien hat1757 RechtVerfMariaTher. 466
- der reichsprofos ist der gerichts- und policeydiener des reichserbmarschalls1795 Scheidemantel,Repert. IV 520
- die erbmarschallamtliche kanzlei ... besteht aus einem director (reichsquartiermeister), einem registrator, zwei kanzlisten (nach religionsgleichheit) und einem diener, dem reichsprofoss1804 Gönner,StaatsR. 246Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der dieser canzley [des Erbmarschalls] untergebene reichsprofos versieht die geschaͤfte eines canzleyboten und besorgt die captur der verbrecher1804 v.Berg,PolR. IV 345Faksimile - in Google Books