Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsprotokollist
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, m.
Kanzleibeamter, der die Reichsprotokolle (I) führt
- ohngeacht ... allein Meyntz einen reichs-protocollisten gesetzt, so hat doch ein jeder churfürst einen secretarium, der alles, was vorgehet, auch auffzeichnet1577 RTTraktat(Rauch) 63Faksimile (ca. 108 KB)