Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsprotokollist

Reichsprotokollist

, m.

Kanzleibeamter, der die Reichsprotokolle (I) führt
  • ohngeacht ... allein Meyntz einen reichs-protocollisten gesetzt, so hat doch ein jeder churfürst einen secretarium, der alles, was vorgehet, auch auffzeichnet
    1577 RTTraktat(Rauch) 63