Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsproviantmeister

Reichsproviantmeister

, m.

für das Proviantwesen in der Reichsarmee zuständiger Beamter
  • daß die reichs-proviant-meister und commissarii in sachen, die bestellung und anordnung des proviants betreffend, an den general commissarium ... gewiesen sein sollen
    1664 RAbsch. IV 12