Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsquartier

Reichsquartier

, n.

einem Teilnehmer am Reichstag vom Reichserbmarschall zugewiesene und unter dessen Jurisdiktion stehende offizielle Behausung
  • daß dero zu Daͤnnemarck und Norwegen koͤnigl. maj. und des mit-regierenden herrn hertzogen zu Schleswig-Holstein ... zustaͤndiger statt Hamburg abgeordnete sich ... auf jetzo vorseyendem reichs-tage bey dem hochloͤbl. reichs-marschall-amt um ein reichs-quartier beworben
    1665 Moser,StaatsR. 39 S. 525