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einem Teilnehmer am Reichstag vom Reichserbmarschall zugewiesene und unter dessen Jurisdiktion stehende offizielle Behausung
oberster Beamter der Kanzlei des Reichserbmarschalls, der bei Reichsversammlungen (I) zuständig ist für die Beschaffung von Unterkunft und Verpflegung der Gesandtschaften, das Polizeiwesen, die öffentliche Sicherheit und den geordneten Verlauf der Veranstaltung sowie die Rechtsprechung über die Gesandtschaftsbediensteten