Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsquote

Reichsquote

, f.

wie Reichquantum 
  • hat man sich unterstanden ... wo dem gantzen fuͤrstenthum voͤlcker in die winter-quartier angewiesen worden, davon auf blossen neuburgischen befehl in die erb-aemter ohne einige vorhergehende communication der distribuirten reichs-quotæ nach belieben zu schicken
    1648 Struve,PfälzKHist. 612
  • privilegium ... wegen des erlasses der reichs-quotæ 
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 304