Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsratschlag

Reichsratschlag

, m.

Beratung der Reichstände 
  • der reichs-rathschlag hatte sich angehoben im merzen
    1668 Fugger,Ehrensp. 453
  • zwar ist bey denen reichs-rathschlaͤgen 1654 ein vorzuͤglicher antrag auch darauf gemacht worden, die reichs-ritterschaft zu einem nahmhafften beytrag mit kayserlicher majestaͤt bewilligung zu disponiren
    1775 Moser,Beitr. 27