Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsregiment

Reichsregiment

, n.

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I wie Reichsrat (I), im Zuge der sogen. Reichsreform unter Maximilian I. durch die Regimentsordnung (I) von 1500 erstmals begründet; auch die Dauer dieser Institution
Sachhinweis: C. Roll, Das zweite Reichsregiment 1521-1530 (Köln 1996)
  • etlich artikel, so unser allergnedigister herr der römisch kunig dem reichsregiment zu ratslagen fürhalten lassen hat
    1500 UrkBurgundKr. I 43
  • das des reichs frei und reichsstett von allen iren einkomen ... järlich viertzigk guldin ain guldin geben, dasselbig bis auff unser lieben frawen tag purificatonis nechstkünfftig dem reichsregiment zu Nürnberg überantwurten, und das nichtzit den zins und leibgeding daran abgezogen werden
    1500 UrkSchwäbBund. I 420
  • durch uns, mit verwilligung und rath der reichs-stände dieser versamblung, ein reichs-regiment ... aufgericht ist
    1500 RAbsch./Zeumer,QS.2 306
  • drey verordnete zum reichsregiment wegen des bayrischen, rheinischen und saͤchsischen kreißes
    1668 Fugger,Ehrensp. 1131
  • als nach abgang des reichs-regiments die crays-hauptleute dasjenige amt, das vorhero der reichs-hauptmann gehabt, uͤberkommen
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 258
  • reichs-rath heisen die reichs-collegia der churfuͤrsten, fuͤrsten und reichs-staͤdte. das ehemalige reichs-regiment hieß auch reichs-rath
    1751 Buder 1078
  • die errichtung des reichsregiments, an welche sich die besetzung der kammergerichtsstellen anschloss, gab 1500 den anlass, die ... idee einer eintheilung des reichs in kreise zu realisiren
    1804 Gönner,StaatsR. 312
II Regierungszeit
  • was kayser Maximilian i. bei seinem langwierigen reichs-regiment ... angeordnet [hat]
    um 1703 Moser,StaatsR. 28 S. 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):