Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsrichter
Artikel davor:
Reichsregierung
Reichsregiment
Reichsregimentsordnung
Reichsregistratur
Reichsreise
Reichsreligionfrieden
Reichsresolution
Reichsrespekt
Reichsrestant
Reichsrezeß
Reichsrichter
, m.
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I
Richter an einem der Reichsgerichte, auch der Kaiser (bzw. der Reichsvikar) als oberster Gerichtsherr
- ist auch vor zeiten vber die juͤden ordentlicher reichsrichter in T. gewest der churfuͤrst zu M.1610 Wehner,HofgRottw. 122Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der ... an fuͤrstl. ... agenten geschehene auftrag ... bey denen hoͤchsten reichs-richtern [am Reichshofrat] die anzeige zu thun1772 Cramer,Neb. 119 S. 357
- der obriste reichs-richter1786 Montag,AbteiEbrach 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil aber der kaiser der hoͤchste reichrichter, und mithin auch richter des hohen adels ist1791 MerkwKönigswahl 68Faksimile - in Google Books
- weil der truchses und reichsrichter seine aemter auch in des kaisers abwesenheit, oder nach dessen tod verwaltete, so entstand hieraus das reichsvikariat1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 227Faksimile (ca. 147 KB)
- was fuͤr grundsaͤtze der kaiser als oberster reichsrichter angenommen habe1793 Lang,Steuerverf. 212Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der satz ..., daß ein collegium sich uͤber befehle seines regenten nicht hinaussetzen duͤrfe, ... muß auf landesherrliche collegien desto gewisser uͤbertragen werden, als ... gegen landesherrn ... die huͤlfe des reichsrichters gesucht werden kann1804 Gönner,GemProz.2 I 60
II
Richter am Reichshof (I) Westhofen
- oeck moegen de buͤrgermeister und raht sampt dem reichsrichter de ungehorsahme boͤrger in der fryheit ... brocken van jedem excesse veer stuͤver16. Jh.? Steinen,WestfGesch. I 1726Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster