Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsritterkanton
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Reichsreligionfrieden
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Reichsrichter
Reichsrichteramt
Reichsritter
Reichsritterdienst
Reichsritterkanton
, m.
regionaler Verband der Reichritter
vgl.
Kanton (I)
- nahmens unsers schwaͤbisch-donauischen reichs-ritter-cantons1690 Moser,StaatsR. 31 S. 246Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob fraͤnkische und schwaͤbische reichsunmittelbare von adel desjenigen reichs-ritterkantons, in dem die guͤther liegen, wider andere reichsunmittelbare in Franken und Schwaben von einem andern kanton, das einlosungsrecht ausuͤben koͤnnen und letzeren vorzuziehen seyen?1737 Mader,ReichsrMag. I 561Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- local-commißionen hingegen seynd, wann der kayser durch den reichs-hof-rath ein- oder anderem reichs-stand ... oder reichs-ritter-canton, commißion auftraͤgt, in der sache an ort und stelle zu handlen1769 Moser,RStändeLand. 1346Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erzaͤhlung des falls, worin der reichshofrath dem reichsritterkanton G. in F. die appellationsinstanz im jahre 1789 absprechen wollte1804 Gönner,GemProz.2 III 3