Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsruhe

Reichsruhe

, f.

friedlicher Zustand des Reichs (II) ohne Reichkrieg 
  • fast keine hoffnung zu gemeiner reichsruhe und friedenstand
    1675? PatrArch. 1 (1784) 33
  • wie gantz unverantwortlich es fallen wuͤrde, nach kaum wieder hergestellter allgemeinen reichs-ruhe dieselbe durch dises ungluͤckliche negotium de novo wieder [zu] troubliren
    1699 Moser,StaatsR. 33 S. 135
  • stifft- und erhaltung der mit des teutschen vaterlandes allgemeiner wohlfahrt so eng verknuͤpfften innerlichen reichs-ruhe 
    1721 Struve,PfälzKHist. 1508
  • wie nahe die gefahr der unterdruckung aller staͤnden bevor stehe, wann dem gemeinsamen feind der teutschen reichs-ruhe und freyheit mit standhafften muth nicht widerstanden ... werden sollte
    1758 Faber,NStaatskanzlei III 179
  • punct der innerlichen reichsruhe 
    1774 Moser,Reichstage I 369