Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsruhe
Artikel davor:
Reichsrezeß
Reichsrichter
Reichsrichteramt
Reichsritter
Reichsritterdienst
Reichsritterkanton
reichsritterlich
Reichsritterschaft
Reichsritterstand
Reichsrittersteuer
Reichsruhe
, f.
friedlicher Zustand des Reichs (II) ohne Reichkrieg
vgl.
Reichsfriede (I)
- fast keine hoffnung zu gemeiner reichsruhe und friedenstand1675? PatrArch. 1 (1784) 33
- wie gantz unverantwortlich es fallen wuͤrde, nach kaum wieder hergestellter allgemeinen reichs-ruhe dieselbe durch dises ungluͤckliche negotium de novo wieder [zu] troubliren1699 Moser,StaatsR. 33 S. 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- stifft- und erhaltung der mit des teutschen vaterlandes allgemeiner wohlfahrt so eng verknuͤpfften innerlichen reichs-ruhe1721 Struve,PfälzKHist. 1508Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie nahe die gefahr der unterdruckung aller staͤnden bevor stehe, wann dem gemeinsamen feind der teutschen reichs-ruhe und freyheit mit standhafften muth nicht widerstanden ... werden sollte1758 Faber,NStaatskanzlei III 179
- punct der innerlichen reichsruhe1774 Moser,Reichstage I 369Faksimile - in Google Books