Reichssache, f.
Reichssache, f.
wie Reichangelegenheit
bdv.:
Reichshandel
vgl.
Erbland (II)
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zu welchem puechhalten er [Sekretär der Hofkanzlei] auch drei puecher haben soll, eines zu den reichssachen, das ander zu oberosterreichischen und vordern lande ... das dritt zu den ... pundsachen1526 Fellner-Kretschmayr II 93 Faksimile
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sollen sunst die procuratores in reichßsachen und auf reichßtägen von keynem standt vollmacht annemen1555 RKGO.(Laufs) I 19 § 4 Textarchiv: RKGO.(Laufs) I 19
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gelegenheit der fuggerischer seits gesuchten moderation: ... nachdeme dise moderation eine reichs-sache1557 Moser,StaatsR. 31 S. 66 Faksimile
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canzleischreiber, die wir zu unsern kais. reichssachen geprauchen1559 Fellner-Kretschmayr II 296 Faksimile
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auff den reichstägen werden in reichssachen ... drey räht gehalten1577 RTTraktat(Rauch) 59 Faksimile
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besonder in dem justitiæ-wesen tuͤgliche, gelehrte, in reichs-sachen treffliche erfahrne ... personen1598 RAbsch. III 462 Faksimile
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es sollen zu der ordentlichen registratur gehoͤren, alle reichs-sachen und abscheide, den religion- und prophan-frieden, die hoͤchste justiz, ... insonderheit so viel diese stadt betrifft1639 LübKanzlO. 73
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weil es eine reichssache und keine heimlichkeit, ob nicht mit Chursachsen erst zu communiciren1644 ProtBrandenbGehR. II 629 Faksimile
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[daß] gelehrte und der reichs-sachen erfahrne maͤnner aus denen reichs-kreisen ... ernannt ... werden1648 TheatrPacis I 134 Faksimile
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wann sie [der junge adel] dann also gelehrt seynd, so seynd sie auf den hohen stifftern sehr annehmlich, werden in reichs-sachen gebraucht1752 v.Loen,Adel 291
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es gibt auch geschaͤffte unter den reichs-sachen, die auf eine gewisse feyerliche art vorgenommen werden ... als absonderlich die kayser-wahlen und kroͤnungen, reichs-huldigungen und reichs-belehnungen1753 Pütter,JurPraxis I 223 Faksimile
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reichs-sachen lassen sich fuͤglich wieder in geistliche und weltliche abtheilen1765 Pütter,JurPraxis I 278 Faksimile
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die reichscanzley ist der ort, wo die reichssachen expedirt werden1770 Kreittmayr,StaatsR. 144 Faksimile
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daß die reichsritterschaft unter kaisser Albrecht I. zu reichssachen mit beygezogen worden seye1783 Mader,ReichsrMag. II 124 Faksimile
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bey reichssachen ... werde ich [Ks. Franz] solche personen beyziehen, die darinn kündig sind, oder den hofrath der staatskanzley1793 Kretschmayr-Walter V 5
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wie Maximilian I. sein kammergericht in das reich übertragen hat, so hat er doch einige justizsachen an seinem hofe durch seinen hofrat behandeln lassen; unter Ferdinand I. wurden die reichssachen von den erbländischen getrennt und für die ersteren ward bloß der kaiserliche hofrat gewidmetum 1795 StaatsRHeilRömR. 53
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die reichs- und kreispolicey beschaͤftigt sich theils nur mit dem, was eigentlich und unmittelbar reichs- oder kreissache ist1799 v.Berg,PolR. I 85 Faksimile
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giebt ... die fuͤrstliche standeserhoͤhung, außer dem fuͤrstlichen titel und dem range vor grafen, noch keinen antheil an reichssachen1801 RepRecht VII 264 Faksimile
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so oft ... über einen gegenstand als reichssache etwas entschieden werden soll, ist kaiserliche genehmigung erforderlich1804 Gönner,StaatsR. 269 Faksimile
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der ... hofrath wurde ... nach vollzogener trennung der erbländischen von reichssachen in der eigenschaft eines reichsgerichts erst im westphälischen frieden von den reichsgesetzen sanctioniert1804 Gönner,StaatsR. 512 Faksimile