Reichssanktion, f.
Reichssanktion, f.
für das Reich (II) geltende Anordnung
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uͤber der sorgfaͤltigen beobachtung des reichs angelegenheit, mit jemand anders, als die neuliche reichs-sanction weiset, uns zu vernehmen1657 Moser,StaatsR. VII 437 Faksimile
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in denen reichs-sanctionen, dem westphaͤlischen fridenschluße, unserer kayserlichen wahl-capitulation, als auch besonders habenden ... privilegien1695 Moser,StaatsR. 40 S. 29 Faksimile
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nach erheischung der ... in dem westphaͤlischen fridens-schluß bestaͤttigter reichs-sanctionen1747 Moser,StaatsR. 33 S. 48 Faksimile