Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssatzung

Reichssatzung

, f.

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wie Reichgrundgesetz 
  • denjenigen, so in ihren craysen sothane principia communia, in conformitaͤt der reichs-satzungen getreulich appliciren
    1563 Moser,KreisAbsch. I 295
  • haben wir ... dieselbige erklaͤrte puncten ... zur gemeinen reichs-satzung bekraͤfftigen wollen
    1570 RAbsch. III 362
  • [Gewalttäter] sollen ... für recht gestelt und alß offentliche landfriedbrecher, nottringer und schädliche leuthe den gemeinen rechten, angezogenen reichssazungen und ordnungen nach gestraft werden
    1584 WürtLändlRQ. I 610
  • dasjenige denselben billig zu lassen, was ihnen in der kayserlichen capitulation, guͤldenen bulle und reichs-satzungen attribuiret wird
    1598 Moser,StaatsR. 33 S. 421
  • zumahl auch in den reichssatzungen und abscheiden desshalb [uebermässigkeit der kleidung] heilsame sanctiones aufgerichtet
    1636 ArchKathKR. 79 (1899) 645
  • neben deme es [zu hohe fruchtzinsen] ... nicht alleine gottes wort ... sondern auch den gemeinen beschriebenen rechten vnd reichssatzungen zuwider
    1637 HessSamml. II 73
  • der jenige ... welcher dieser vergleichung oder gemeinen frieden ... entgegen handeln ... wuͤrde ... der soll in die straffe deß friedbruchs ... gefallen seyn: auch wider denselben den reichssatzungen nach die wiederabtrettung und vollziehung mit voͤlligen kraͤfften beschlossen ... werden
    1648 TheatrPacis I 187
  • haben ermeldte stände diesen punkt ... in den drei reichsräten reiflich überlegt und uns mit einem gesamten reichsbedenken wieder vorgebracht, darauf wir uns dann nach der sachen fernern erwägung folgender reichssatzung ... entschlossen
    1654 JRA.(Laufs) § 170
  • sollen hinfüro in denen an unserm kaiserlichen kammergericht rechthangenden sachen ... anderwärts einige gebot, verbot, mandat, inhibition, restitution, advokation, suspension und aufschlag, außerhalb der in den reichssatzungen und gegenwärtiger verordnung selbsten zugelassener rechtsmitteln, nicht ausgewürkt werden
    1654 JRA.(Laufs) § 166
  • wuͤrden die schultzen der landschaft ... allezeit richtige inventaria uͤber der waysen-verlaßenschafft verfertigen, vormuͤnder bestellen, dieselbe gebuͤhrliche vereyden, und alle jahr richtige rechnung aufnehmen, wie solches im roͤmischen reich nach den reichs-satzungen herkommens
    1663 HadelnPriv. 296
  • es ist ... aus denen heilsamen reichs-satzungen ... bekannt ... wie weit die mediat-land-staͤnde, landsassen und unterthanen in krafft desselben schuldig und gehalten seyen, der executions-ordnung gebuͤhrende folge zu leisten
    1670 Emminghaus,CJGerm. II 360
  • weilen ein jeder chur-fuͤrst, fuͤrst und stand, sich aus denen reichs-satzungen und dem uralten reichs-herkommen, von selbsten gutermassen zu bescheiden weiß
    1670 Moser,StaatsR. 45 S. 287
  • weilen ein jeder churfuͤrst, fuͤrst und stand, sich aus denen reichs-satzungen und dem uralten reichs-herkommen ... zu bescheiden weiß
    1670 Emminghaus,CJGerm. II 363
  • in denen gemeinen kayserlichen reichs-satzungen und der fuͤrstl. anhalt. proceß ordnung gesetzte strafen
    1697 VerordnAnhDessau I 8
  • sollen ... dem loͤbl. crays ... und dessen fuͤrsten und staͤnden ... die einrichtung der special-routen und rast-taͤge durch ihre lande und herrschaften, denen reichs-satzungen gemaͤß, anheimgestellet werden
    1701 Moser,StaatsR. 30 S. 381
  • daß ... nach anweisung der reichs-satzungen regulariter jedes jahr einmal ein crays-convent anzustellen
    1703 Moser,StaatsR. 28 S. 114
  • da ... der ... kayser ... einem stand des reichs ... sein recht wider die capitulationes und reichs-satzungen nicht [hat] nehmen ... koͤnnen
    1705 KlugeBeamte I2 795
  • nicht weniger ... haͤtte man wuͤnschen moͤgen, daß man andererseits sich super objecto inquisitionis ... klaͤrer und ohne reservation haͤtte vernehmen und es bey solchem deutlichen wort bewenden lassen; nicht aber dagegen neue, in den reichs-satzungen unbekannte, einen ungewissen sensum habende und dahero eine fernere explication bedoͤrffende terminos
    1720 Moser,StaatsR. 31 S. 192
  • dass man ... auf eine ... dem völkerrecht und den reichsazungen ... zuwieder lauffende arth und weisse ... soldaten ... anhalten ... lasset
    1729 FRAustr. 32 S. 169
  • daß die ordnung der 10. crayse in den reichs-satzungen verschidentlich ... anzutreffen
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 268
  • gleich wir dann insonderheit der schleswig-holsteinischen landgerichtsordnung ... dem luͤbischen und sachsenrechte, den reichssatzungen und abschieden ... die gesetzliche verbindlichkeit ... vorbehalten
    1747 SystSammlSchleswH. I 74
  • daß der ohnerlaubte übermäßige juden-wucher ... gegen gott, wider alle rechte und reichs-satzungen, somit auch gegen des gemeinen wesens beste anlaufen
    1753 Schaab,GJudMainz 376
  • eine reichssazung heiset eine verordnung des teutschen koͤniges, welche mit einwilligung der staͤnde solcher handlungen halber, welche das teutsche reich angehen, gemachet werden
    1757 Estor,RGel. I 22
  • der reichshofrath ist von beeden hoͤchsten reichsgerichten dasjenige, welches ... von demselben [kaiserlichen hof] in allen durch die reichssatzungen nicht specialiter ausgenommenen faͤllen abhaͤngt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 138
  • die formliche und besondere bestellung dises craysamts, als einer in den reichs-sazungen gebotener sache
    1773 Moser,KreisVerf. 463
  • daß sie [reichs-ritterschaft] durch einen reichs-schluß in solche schranken werde gewiesen werden, welche den reichs-sazungen gemaͤß ... seyen
    1786 Kerner,RRittersch. III 223
  • da auch die an die reichsversammlung bisher genommenen ... rekurse ... eine gesetzliche vorschrift ... erfodern, so wollen wir gleichermaßen zu erzielung eines den reichssatzungen und der justiz gemaͤßen regulativs alle befoͤrderung thun
    1791 MerkwKönigswahl 204
  • [Versprechen, nicht] allein die interpretation der reichssatzungen und friedensschlusses vornehmen [zu wollen]
    Wahlkapit.(1792) 514
  • daß der reichshofrath sich nicht anmaßen solle, den heilsamen reichssatzungen zuwider, uͤber neue ausgaben der augspurgischen confessionsverwandten symbolischen schriften ... proceß ausgehen zu lassen
    1799 RepRecht IV 312
  • die unmittelbaren capitel haben das recht ... eine wahl ... des praͤlaten den canonischen und reichssatzungen gemaͤß vorzunehmen
    1800 RepRecht V 147
  • weswegen auch ein wirklich regierender fuͤrst, den reichssatzungen und reichsgewohnheiten nach, seiner lande entsetzt zu werden pflegt
    1800 RepRecht V 208
  • besondere constitutionen, reichssatzungen, über einzelne gegenstände unterscheiden sich von reichsschlüssen nur durch ihre zufällige form oder namen
    1804 Gönner,StaatsR. 19
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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